Kampfhunde

Kampfhunde
Kampfhunde,
 
Bezeichnung für Hunde, die vom Menschen zu Kampfzwecken gezüchtet und eingesetzt werden. Die ersten Kampfhunde (Molosser) waren sehr große, doggenähnliche Hunde. Sie wurden v. a. als Kriegshunde eingesetzt, so z. B. die aus China stammende Tibetdogge schon im 7. Jahrhundert v. Chr. von den Assyrern, persischer Molosser von Persern und von Griechen. Die persischen Kampfhunde wurden später in Rom auch in den Arenen bei Kämpfen sowohl gegen Menschen als auch gegen Löwen, Bären u. a. verwendet. Von den Feldzügen nach Norden, v. a. aus England, brachten die Römer den Mastiff mit, der in der Folge die Molosser in der Arena ablöste. Die spanischen Konquistadoren setzten Mastiffs in Südamerika für ihre Ausrottungsfeldzüge gegen die Indianer ein. In England war bis etwa 1838 das »bull baiting« ein beliebter Sport, bei dem v. a. Bulldogs auf Bullen gehetzt wurden. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde in England der Kampf Hund gegen Hund populär, für den v. a. Bullterrier und Bullmastiffs eingesetzt wurden. Solche Hundekämpfe sind, obwohl meist verboten, in einigen Ländern noch weit verbreitet, z. B. in den USA.
 
Gemeinsame Wesensmerkmale der als Kampfhunde bezeichneten Hunderassen sind höhere Aggressivität, die durch gezielte Zucht und entsprechende Erziehung gefördert wird, geringe Schmerzempfindlichkeit sowie fehlende Angst.
 
Rassen, deren Veranlagung sie besonders geeignet macht, als Kampfhunde ausgebildet zu werden, sind u. a. American Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Mastiff, Bullmastiff, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro. Einem Beschluss der deutschen Innenminister vom Mai 2000 zufolge ist es den Bundesländern möglich, besonders aggressive Zuchtlinien zu verbieten; außerdem wird empfohlen, eine Zuverlässigkeitsprüfung für Hundehalter einzuführen und eine besondere Erlaubnis für die Haltung gefährlicher Hunde zu verlangen. Die Zulässigkeit einer erhöhten Hundesteuer für Kampfhunde wurde bereits im Januar 2000 durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Anfang Dezember 2000 ist vom Bundesrat die Tierschutz-Hundeverordnung der Bundesregierung gebilligt worden, die ein Zuchtverbot für »aggressionsgesteigerte Hunde« festlegt. Vom Bundestag wurde daneben ein »Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde« beschlossen, das die Einfuhr bestimmter Hunderassen ganz untersagt.

Universal-Lexikon. 2012.

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